Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Hebamme Selina Schlipphak● Schillerstraße 30 ●72555 Metzingen Tel: 01773290090
Bei der Anmeldung für einen Geburtsvorbereitungskurs gilt: (Rückbildung s. Unten)
Zwischen Hebamme Selina Schlipphak (im Folgenden Hebamme genannt) und der Kursteilnehmerin wird folgendes vereinbart:
1. Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Termine a 120Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
2. An zwei Terminen wird der/die Partner/in teilnehmen. Die Gebühr für der/die Partner/in beträgt insgesamt 60 Euro. Diese Gebühr wird der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt.
3. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden oder Teilnehmer/innen ersetzt werden.
4.Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.
Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die Privatgebührenverordnung des Landes BadenWürttemberg.
Ein Attest der Verhinderung kann mit der Rechnung der Hebamme bei der Krankenkasse eingereicht werden, evtl. erfolgt dann eine Erstattung der Rechnung durch die Krankenkasse
5.Für gesetzlich versicherte Kursteilnehmer/innen gilt:
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
6.Für privat versicherte Kurteilnehmer/innen gilt:
Nach Beendigung des Kurses wird eine Rechnung in Höhe der Kursgebühr an die Kursteilnehmerin verschickt. Die Gebühr richtet sich nach der Privatgebührenverordnung des Landes BadenWürttemberg.
7.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
8.Wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist, behält die Hebamme sich vor den Kurs abzusagen oder zu verschieben.
Bei der Anmeldung und Vereinbarung zur Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastikkurs gilt:
Zwischen Hebamme Selina Schlipphak (im Folgenden Hebamme genannt) und
der Kursteilnehmerin.
1. Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 8 Unterrichtsstunden à 75 Minuten. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden oder Teilnehmer/innen ersetzt werden.
3. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat.
Versäumte Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die Privatgebührenverordnung des Landes BadenWürttemberg.
Ein Attest der Verhinderung kann mit der Rechnung der Hebamme bei der Krankenkasse eingereicht werden, evtl. erfolgt dann eine Erstattung der Rechnung durch die Krankenkasse
4.Für gesetzlich versicherte Kursteilnehmer/innen gilt:
Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
5.Für privat versicherte Kurteilnehmer/innen gilt:
Nach Beendigung des Kurses wird eine Rechnung in Höhe der Kursgebühr an die Kursteilnehmerin verschickt. Die Gebühr richtet sich nach der Privatgebührenverordnung des Landes BadenWürttemberg.
6.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
7.Wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist, behält die Hebamme sich vor den Kurs abzusagen oder zu verschieben.
8. Sollte die Teilnehmerin nach verbindlicher Anmeldung nicht am Kurs teilnehmen können, können die Gebühren nur erlassen werden, wenn eine Abmeldung spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn stattfindet. Ansonsten muss die volle Kursgebühr bezahlt werden.
Ich bestätige die Informationen gelesen und verstanden zu haben und bin damit einverstanden. Ich melde mich hiermit verbindlich zum Kurs an
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.